Vortrag auf dem 13. Workshop der Kommission Hochschulmanagement
am 18./19. Februar 2011 in Münster.
Die Betrachtung der Einheit von Forschung im Kontext der 2005 eingeführten W-Besoldung mit ihren Kriterien für besondere Leistungen in der Forschung und in der Lehre leitete das Forschungsinteresse dieser Arbeit. Im Zentrum der Analyse steht hierbei eine praktische Operationalisierung: Welche Ansprüche machen die Stakeholdergruppen der Universität geltend? Als Untersuchungsmaterial fungierten die Kataloge der Leistungsindikatoren, die in den universitätseigenen Leistungsbezügeverordnungen festgehalten werden. Die Analyse zeigt, dass nicht nur ein deutlicher Unterschied zwischen Forschungs- und Lehrkriterien besteht sowie die explizite Verbindung von Forschungs- und Lehrbereich fehlt, sondern dass den Ansprüchen der Universitätsstakeholdergruppen in ungleichem Maße entsprochen wird.