Der universitäre Metabolismus - Die Bürokratisierung der leistungsorientierten Vergütung in der W-Besoldung.

Vortrag auf dem 12. Workshop der Kommission Hochschulmanagement
am 19./20.
Februar 2010 in Flensburg


Mit der verbindlichen Einführung der W-Besoldung am 1.1.2005 können allen neu berufenen Professorinnen und Professoren, neben den als Grundgehalt gewährten Bezügen, Leistungszulagen gewährt werden.

Diese Leistungszulagen werden aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere Leistungen in Forschung und Lehre sowie für die Übernahme von Funktionen gezahlt. In welchem Umfang und in welchem Rhythmus diese Leistungszulagen gewährt werden, ob sie
ruhegehaltsfähig und unbefristet oder befristet und nicht ruhegehaltsfähig gezahlt werden und an welche Verfahren und Kriterien sie gekoppelt werden, sind Gegenstand der Leistungsbezügeverordnungen,
die in der Art eines universitären Metabolismus die Vergabe der Leistungszulagen bürokratisieren. Dieser universitäre Metabolismus ist Inhalt des Beitrages. Von den insgesamt 88 Universitäten in staatlicher Trägerschaft haben bisher 69 eine eigene Leistungsbezügeverordnung erlassen. Diese haben wir im Rahmen eines Forschungsprojekts zur W-Besoldung mit Atlas.ti kodiert und anschließend quanti fiziert. Das Kodesystem umfasst ca. 280 Kodes und orientiert sich an der Struktur des Professorenbesoldungsreformgesetzes. Aus diesem Projekt werden einige zentrale Ergebnisse vorgestellt.