17.05.14
Die Refrorm der Reform der Professorenbesoldung hat nicht nur zu Anhebung der Grundgehälter und der Einführung von Erfahrungsstufen geführt, sondern auch dazu dass in vielen Fällen die Anhebung des Grundgehaltes auf die schon gewährten Leistungszulagen angerechnet wird. Und gegen diese Konsumption wird geklagt.
"Wer länger bleibt, bekommt mehr Geld" (faz)
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) vom 27. Mai 2013
§ 39 (HBesG) Anrechnung des erhöhten Grundgehaltes auf die Leistungsbezüge