Wie hoch ist das Grundgehalt?

Das Professorenbesoldungsreformgesetz sieht drei Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 vor. Professoren und Professorinnen die an Einrichtungen des Bundes berufen worden sind, erhielten bisher Grundgehälter in folgender Höhe:

W1:

4105,11 €

W2:

4681,39 €

W3:

5672,13 €

Nach dem Urteil des Bundesverfassungerichtes vom 14. Februar 2012 ist eine Neuregelung der Professorenbesoldung notwendig geworden. Der Gesetzgeber hat in dem Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz festgelegt, dass die Bemessung des Grundgehaltes der Professorinnen und Professoren in den Besoldungsgruppen W2 und W3 in Stufen (Erfahrungszeiten jeweils sieben Jahre) zu erfolgen hat. 

Für Professorinnen und Professeren die an Einrichtungen des Bundes beschäftigt sind, wird folgendes Modell festgesetzt:

Besoldungsgruppe

Grundgehalt Monatsbeträge in Euro

W1

4.105,11

 

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

W2

5.100

5.400

5.700

W3

5.700

6.100

6.500

In den einzelnen Bundesländern variieren die Grundgehälter aufgrund unterschiedlichen Tarifanpassungen zum Teil deutlich.

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit habilitationsäquivalenter Qualifikation erhalten das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W1 und sind von Leistungszulagen ausgenommen. Professoren an Fachhochschulen, Hochschulen für Musik, Kunst und Theater, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden nach den Besoldungsgruppen W2 und W3 vergütet.

Das Professorenbesoldungsreformgesetz hat für die Summe der Besoldungsausgaben aus Grundgehalt und Leistungszulagen einen Vergaberahmen vorgesehen. Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben für die in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie C 2 bis C 4 eingestuften Professoren sollen den durchschnittlichen Besoldungsausgaben für diesen Personenkreis im Jahr 2001 entsprechen. Eine unabhängige Information zu den Besoldungsdurchschnitten in den einzelnen Bundesländern liegt bisher nicht vor.