Nach der Besoldungsordnung W werden alle Professorinnen und Professoren besoldet, die nach dem 1. Januar 2005 einen Ruf an eine Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule oder Universität angenommen haben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Bleibeverhandlung von der C-Besoldung in die W-Besoldung zu wechseln. Fünf Jahre nach der Reform (2010) werden knapp die Hälfte der der Professorinnen und Professoren (47%) an Universitäten, 38% der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen nach der W-Besoldung vergütet. Das statistische Bundesamt weist für das Jahr 2011 an Universitäten und Fachchochschulen folgende Verteilung aus (vgl. Statistisches Bundesamt; Fachserie 11.)
Die Entwicklung über die Jahre ist vergleichsweise konstant. Während die Anzahl der W2 und W3 Professor/innen an Universitäten stetig zunimmt, wächst die Anzahl der Juniorprofessorinnen und Professoren vergleichsweise weniger stark.