Zehn Jahre W-Besoldung

Die vor zehn Jahren gesetzlich vorgenommene Einführung von Leistungszulagen in die Professorenbesoldung ist vielfach kritisiert worden: Die Verdrängung der intrinsischen Motivation, Intransparenz der Reform und nichtintendierte Effekte wie eine ausschließliche Fokussierung auf Lehre oder Forschung sind nur drei häufig zu vernehmende Kritikpunkte. Dem gegenüber stehen Hochschulleitungen die in ihren Möglichkeiten souverän mit Leistungszulagen umgehen und Professorinnen und Professoren neben einer Reihe kritischer Einschätzungen auch Lob für die Reform äußern. Im Folgenden geht es um dieses Lob und um die Kritik aus der Perspektive W-Besoldeter Professorinnen und Professoren.

 

Initiates file downloadKritik und Lob der W-Besoldung
Die W-Besoldung aus der Perspektive der Professorinnen und Professoren

Grundgehälter in der W-Besoldung

Gültigkeitsdatum

      W1        

   W2

   W3

Baden-Württemberg

01.01.2014

      4.086,06

   4.764,62

   5.749,79

Bayern Stufe 1

01.01.2014

      4.171,69

   5.178,23

   6.129,33

Bayern Stufe 2

   5.389,59

   6.340,69

Bayern Stufe 3

   5.706,62

   6.604,89

Berlin

01.08.2013

      3.668,98

   4.190,06

   5.087,92

Brandenburg

01.01.2014

      3.878,16

   4.421,53

   5.356,04

Bremen

01.07.2013

      3.816,31

   4.354,02

   5.278,75

Hamburg

01.01.2014

      4.072,88

   4.633,41

   5.597,40

Hessen Stufe 1

01.04.2014

      4.007,96

   5.031,79

   5.579,18

Hessen Stufe 2

   5.221,27

   5.789,72

Hessen Stufe 3

   5.410,75

   6.010,78

Hessen Stufe 4

   5.600,24

   6.231,84

Hessen Stufe 5

   5.789,72

   6.450,80

Mecklenburg- Vorpommern

01.01.2014

      3.995,99

   4.555,42

   5.517,52

Niedersachsen

01.01.2013

      3.921,22

   4.473,69

   5.423,86

Nordrhein-Westfalen

01.01.2014

      3.816,13

   5.044,02

   5.578,75

Rheinland-Pfalz

01.01.2014

      4.058,17

   4.941,63

   5.551,91

Saarland

01.09.2013

      3.921,31

   4.463,27

   5.395,29

Sachsen

01.09.2013

      3.939,56

   4.491,53

   5.440,77

Sachsen-Anhalt

01.07.2013

      3.939,56

   4.491,53

   5.440,77

Schleswig-Holstein

01.07.2013

      3.924,20

   5.145,11

   5.826,01

Thüringen

01.10.2013

      3.989,97

   4.531,40

   5.475,27

 

Durchschnittliches Bruttoeinkommen

Die im Vergleich zur C-Besoldung niedrigeren Grundgehälter sind in der Debatte um die Einführung der W-Besoldung ein zentrales Thema gewesen. Das Statistische Bundesamt erhebt in der Personalstatistik des öffentlichen Dienstes die Bruttogehälter der Professorinnen und Professoren. Eine Auswertung nach den Besoldungsgruppen und Bundesländern zeigt folgendes Bild:

Durchschnittliche Bruttobezüge (in Euro) der nach der Besoldungsordnung W besoldeten vollzeitbeschäftigten Beamten im Landesbereich im Monat Juni 20111)

W1

W2

W3

Baden-Württemberg

4042

5585

7205

Bayern

4055

5583

7561

Berlin

3654

4891

6954

Brandenburg

3878

5120

6294

Bremen

4046

5514

7270

Hamburg

4018

5599

6952

Hessen

4096

5726

7507

Mecklenburg-Vorpommern

3967

5366

6645

Niedersachsen

3910

5560

7165

Nordrhein-Westfalen

3934

5340

7450

Rheinland-Pfalz

3956

5480

7224

Saarland

3999

5464

7162

Sachsen

3885

5154

6774

Sachsen-Anhalt

3959

5377

7245

Schleswig-Holstein

3974

5287

7157

Thüringen

3929

5335

7034

1) In einigen Ländern wird die Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") monatlich anteilig ausbezahlt und ist dann in den Bezügen enthalten.

Quelle Sonderauswertung der Personalstatistik öffentlicher Dienst.

Gehaltsunterschiede zwischen den Besoldungsgruppen W3 und C4

Differenz zwischen dem durchschnittlichen Gehalt in der Besoldungsgruppe C4 und der Besoldungsgruppe W3 im Monat Juni 20111)

C4

W3

Differenz

Baden-Württemberg

7952

7205

-747

Bayern

7535

7561

-26

Berlin

7159

6954

-205

Brandenburg

7063

6294

-769

Bremen

7134

7270

+136

Hamburg

7495

6952

-543

Hessen

7650

7507

-143

Mecklenburg-Vorpommern

6925

6645

-280

Niedersachsen

7276

7165

-111

Nordrhein-Westfalen

7356

7450

+94

Rheinland-Pfalz

7610

7224

-386

Saarland

7538

7162

-376

Sachsen

7074

6774

-300

Sachsen-Anhalt

7354

7245

-109

Schleswig-Holstein

7315

7157

-158

Thüringen

7102

7034

-68

1) In einigen Ländern wird die Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") monatlich anteilig ausbezahlt und ist dann in den Bezügen enthalten.

Quelle Sonderauswertung der Personalstatistik Öffentlicher Dienst.

 

Entwicklung der W- und der C-Besoldung

Betrachtet man die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt erhobenen durchschnittlichen Bruttogehälter der Besoldungsgruppen W2, W3, C3 und C4, zeigt sich in jeder Besoldungsgruppe ein moderater Anstieg innerhalb des Zeitraumes 2005-2013. Die naheliegende Interpretation der W-Besoldung als Sparbüchse muss dahingegen relativiert werden, dass nicht geklärt werden kann, welchen Anteil die Altersstruktur innerhalb der Besoldungsgruppen an der Varianz erklärt. Es ist zu vermuten, dass in den Besoldungsgrupen C3 und C4 mehrheitliche Professorinnen und Professoren befinden, die bereits am Ende ihrer Karriere angekommen sind, während in den Besoldungsgruppen W2 und W3 ein vergleichsweise junges Kollegium am Beginn der Karriere zu finden sein wird.

Initiates file downloadAbbildung 1: Entwicklung der W- und der C-Besoldung

 

Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den zu grundeliegenden Werten um die durchschnittlichen Bruttogehälter handelt, die in einigen Fällen auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. enthalten.